Wie die Deutsche Presse Stelle mitteilte, haben sich mehrere Krankenkassen darunter die AOK, BKK, TKKG und andere Betriebskrankenkassen darauf geeinigt „Hilfsgeräte zur sexuellen Stimulation“ auf Rezept abzurechnen. Dazu der Sprecher des Komitees M. Hirschfeld „Sexualgesundheit ist neben Ernährung und ausreichender Bewegung ein Garant für körperliches Wohlempfinden und eine dauerhaft gute Konstitution“. Wie man an das Rezept kommt? Dazu Prof. Uhse vom Max Blank Institut: „Gehen Sie zum Allgemeinmediziner oder Ihrem Frauenarzt und sprechen Sie ganz offen über ihre unbefriedigte Libido. Schon Frauen, die weniger als einmal pro Woche Sex haben, kommen in den Genuss des Rezeptes.“
Dieses Rezept kann man dann bei allen seriösen Erotikshops oder Onlineshops (s. erosa.de) einlösen. Auf den Kauf werden 30,- EUR angerechnet. Wählt eine Kundin ein teureres Modell aus, muss sie jedoch selbst den Fehlbetrag dazu zahlen. Eine Inzahlungnahme von Altgeräten (Abwrackprämie) ist nicht möglich! Eine führende Boulevardzeitung plant in Zusammenarbeit mit einem großen Hersteller bereits die Aktion „Volksvibrator“, bei dem demnächst ein teureres Modell zu eben jenen 30 EUR angeboten werden soll. Männer gehen bei dieser zeitlich befristeten Aktion leider leer aus. Prof. Uhse dazu „Frauenleben länger und müssen deshalb auch länger gesund bleiben“