Sextoys im Urlaub – in diesen Ländern sind sie verboten

Mit Sextoys in den Urlaub

Der Urlaub lädt zum Entspannen und Genießen ein. Für viele Urlauber sorgt Sex während des Urlaubs zugleich für das ultimative Entspannungserlebnis. Auch die Verwendung von Toys gehört für zahlreiche Personen dazu. Doch den Urlaub mit Sextoys im Gepäck zu genießen, ist nicht überall einfach. In manchen Ländern ist die Mitnahme von Sextoys im Koffer oder Handgepäck verboten, wodurch es am Flughafen unter Umständen zu schwierigen Situationen kommen kann.

Sextoys im Urlaub

Sextoys im Urlaub – ist dies möglich?

Das eigene Sexleben werten zahlreiche Personen mit Sexspielzeugen gerne auf. Rund der Hälfte aller Männer und Frauen besitzen Sextoys, welche sie aber nicht nur in ihren eigenen vier Wänden verwenden möchten. Die Mitnahme von Toys in den Urlaub möchten sich zahlreiche Reisende nicht verderben lassen. Allerdings ist die Mitnahme der kleinen Freudenbringer nicht überall gleich geregelt. Manche Länder verbieten die Mitnahme von Sextoys komplett, bei anderen wiederum muss genau darauf geachtet werden, ob Vibratoren und Co. im Aufgabegepäck landen müssen oder ob sie im Handgepäck transportiert werden können. Explizite Informationen, welche Gegenstände mit ins Handgepäck dürfen oder welche unbedingt im Aufgabegepäck transportiert gehören, listen die Informationsseiten der jeweiligen Fluglinie genau auf. Dennoch gilt kein allgemeines Verbot zur Mitnahme von Liebesspielzeug. Die Einfuhr hängt gänzlich von der Beschaffenheit des Toys sowie den gesetzlichen Bestimmungen des Urlaubslandes ab.

Sind Sextoys überall erlaubt?

Bezüglich Informationen, ob Sextoys mit in den Urlaub genommen oder in einem Land erlaubt sind, gibt es keine klaren Richtlinien. Während die Fluglinien in ihrem Informationsmaterial deutlich aufzeigen, ob E-Zigaretten oder Lockenstäbe mit ins Gepäck dürfen, wird das Thema Sexspielzeug eher als Tabu betrachtet. Möchten Reisende allerdings nicht auf ihre kleinen Freudenbringer verzichten, sollten sie darauf achten, ob diese mit Batterie oder einem Akku betrieben werden. Handelt es sich um batteriebetriebene Geräte, gehören diese ins Handgepäck. Toys ohne Batterie oder Akku können hingegen im Aufgabegepäck verwahrt werden.

Verbotene Länder für Sextoys

Während innerhalb der Europäischen Union kaum Vorschriften bezüglich des Transports und der Mitnahme von Sextoys existieren, sind die kleinen Freudenbringer nicht in jedem Land auf der Welt erlaubt. In den jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen ist dabei vermerkt, ob Sextoys mitgenommen werden dürfen oder nicht. Beispielsweise dürfen die kleinen Freudenbringer nicht mit nach

  • Saudi-Arabien
  • in die Vereinigten Arabische Emirate
  • Indien
  • Malaysia
  • Thailand
  • die Malediven
  • Vietnam

genommen werden. In den USA ist die Mitnahme bzw. Einfuhr je nach Staat unterschiedlich. Manche Staaten in den USA verbieten die Einreise mit Sextoys. Allgemein können Probleme bei der Einreise bzw. Ausreise eintreten. Zugleich sind Sextoys in den aufgezählten Ländern teilweise sogar illegal, wodurch die Reisenden gesetzliche Schwierigkeiten bekommen können.

Zum Beispiel gilt in ganz Alabama in den USA ein ausnahmsloses Verbot für Sextoys. Werden diese dorthin mitgenommen, werden die Toys konfisziert und unter Umständen eine Strafe verhängt. Im Bundesstaat Arizona hingegen dürfen Sexspielzeuge mitgenommen werden. Der Besitz beschränkt sich laut Gesetz auf zwei Toys pro Person.

Das Verbot zur Mitnahme von Sextoys gilt in den Ausnahmeländern jedoch nicht aufgrund der Spielzeuge an sich. Viele Länder weltweit besitzen strenge Regelungen bezüglich pornografischem Material, unter welches auch Sextoys im weitesten Sinn fallen. Das Einfuhrverbot von pornografischem Material spricht zwar nicht direkt die Mitnahme von Sexspielzeug an. Allerdings können Reisende gegebenenfalls mit Schwierigkeiten konfrontiert werden, falls eine Gepäckkontrolle anfällt. Die Botschaften der Länder weisen in ihren Informationsmaterialien darauf hin, ob die Mitnahme bzw. Einfuhr von pornografischem Material jeglicher Art gestattet ist. Besonders streng reagieren muslimisch geprägte Länder auf die Mitnahme von Sextoys. In Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Malediven, Thailand, Vietnam oder Ägypten können Schwierigkeiten eintreten, wenn Reisende ihr Liebesspielzeug im Gepäck haben. In diesen Ländern existieren Gesetze zur „Erhalt der Moral“. Wie diese ausgelegt werden, unterscheidet sich je nach Fall. Dennoch lassen sich diese Gesetze ebenso auf Sextoys anwenden, wodurch die Einfuhr bzw. Mitnahme strengstens verboten ist. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes werden als Hilfe die Bestimmungen aufgelistet, sodass jeder Reisende sofort erkennt, ob er sein Spielzeug in ein muslimisch geprägtes Land mitnehmen darf oder nicht.

Sextoys verboten

Sextoys in Dubai: Eine heikle Angelegenheit

Dubai ist bekannt für seine beeindruckende Skyline, sein luxuriöses Lebensgefühl und seine strengen gesetzlichen Bestimmungen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Verkauf und Besitz von Sextoys in Dubai illegal ist und als obszön angesehen wird. Dies basiert auf den konservativen kulturellen und religiösen Ansichten des Landes. Touristen sollten sich daher bewusst sein, dass Sextoys im Gepäck zu ernsthaften Problemen führen können. Die Konsequenzen reichen von der Beschlagnahmung des Gegenstandes bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung.

Sextoys in Malaysia: Vorsicht vor strengen Regelungen

Malaysia verfolgt eine sehr konservative Haltung in Bezug auf sexuelle Angelegenheiten, welche durch seine überwiegend muslimische Bevölkerung beeinflusst wird. Das Einführen, Verkaufen und sogar der Besitz von Sextoys sind in Malaysia illegal und werden als Verstoß gegen die Sittenwidrigkeit betrachtet. Personen, die beim Import oder Besitz dieser Artikel erwischt werden, können mit hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen rechnen. Für Touristen ist es daher ratsam, sich der lokalen Gesetzgebung bewusst zu sein. Wie in vielen anderen Ländern ist es auch hier unerlässlich, kulturelle und rechtliche Normen zu respektieren, um potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Sextoys in Mauritius: Ein gemäßigterer Ansatz

Mauritius, hat einen liberaleren Ansatz gegenüber Sextoys im Vergleich zu einigen anderen Ländern. Der Verkauf und Besitz von Sextoys ist auf Mauritius nicht ausdrücklich illegal, allerdings gibt es hierzu keine klare gesetzliche Regelung. Trotzdem ist Diskretion empfohlen, da das Thema in Teilen der Bevölkerung immer noch als Tabu betrachtet wird.

Touristen, dürfen Sextoys für den persönlichen Gebrauch mitbringen. Jedoch sollte man darauf achten, diese nicht öffentlich zur Schau zu stellen oder in der Öffentlichkeit darüber zu sprechen.

Sextoys in Thailand: Ein Balanceakt zwischen Toleranz und Gesetzgebung

Thailand, oft als „Land des Lächelns“ bezeichnet, ist bekannt für seine gastfreundlichen Menschen, prächtigen Tempel und lebendiges Nachtleben. Trotz seiner weltbekannten Freizügigkeit in bestimmten Touristenbereichen hat das Land jedoch recht strikte Gesetze in Bezug auf obszöne Gegenstände, und dazu zählen auch Sextoys. Es ist illegal, Dildos, Vibratoren oder andere Speilzeuge in Thailand zu verkaufen, diese zu importieren oder zu besitzen.

Die Einreise nach Thailand kann schnell zum Problem werden, wenn ein Vibrator im Handgepäck gefunden wird. Es kann zu Beschlagnahmungen oder sogar zu Geldstrafen kommen. Obwohl Dildos und Co besonders in Tourismusgebieten teilweise illegal verkauft werden, sollte man wissen, dass der Kauf und Besitz gegen das Gesetz verstoßen.

Mit Sextoys im Gepäck verreisen

Möchten Urlauber ihre Sextoys mit in den Urlaub nehmen und richtig transportieren, sollten sie das Spielzeug immer sicher im Aufgabe- oder Handgepäck verstauen. Grundsätzlich steht es dem Flughafenpersonal zu, einen Gepäcksscan durchzuführen oder das Handgepäck zu durchsuchen. Damit die Spielzeuge nicht aus Versehen als Waffe deklariert werden, sollten sie immer gut sichtbar und leicht erreichbar verstaut werden. Empfohlen wird, die Toys nicht zu tief zu verstauen. Je leichter sie zugänglicher sind, desto unwahrscheinlicher werden Koffer durchsucht. Besteht das Flugpersonal dennoch darauf, den Koffer zu durchsuchen, lässt sich das Sextoy leichter herausnehmen, wenn es auf den obersten Schichten verstaut wurde. Viele Flughafenangestellte finden es zudem äußerst auffällig, wenn die Spielzeuge tief verstaut werden. Ob das Sextoy beim Kofferscan als Waffe erkannt wird, hängt hingegen gänzlich von der Form ab. Möglicherweise kann es helfen, offensichtliches Spielzeug mitzunehmen, welches keiner Waffe ähnelt.

Obwohl Sextoys gegebenenfalls im Handgepäck mitgenommen werden können, zählen sie zugleich zum Standardgepäck. Somit können die Toys unter Umständen zu einer höheren Gewichtsbelastung und folglich zu Übergewicht beim Gepäck führen. Damit das Gepäck geringgehalten werden kann, sollte auf nicht vibrierende Varianten aus leichtem Material zurückgegriffen werden. Schwere Metallausführungen oder Glasspielsachen hingegen sollten zuhause bleiben. Vibrierende Modelle können natürlich ebenso mitgenommen werden. Auch hier gilt das Gewicht als ausschlaggebender Fakt.

Grundsätzlich existieren keine Vorschriften in Bezug auf die Größe der Spielzeuge oder jener Gegenstände, welche ins Handgepäck gehören. Dennoch empfehlen manche Sicherheitsvorschriften, grundsätzlich nur Gegenstände ins Handgepäck zu packen, welche eine Gesamtlänge von 17,5 cm nicht überschreiten. Somit stellen Sextoys mit einer Länge von maximal 17,5 cm im Handgepäck kein Problem dar. Längere Toys gehören hingegen ins Aufgabegepäck, wenn der Besitzer auf Nummer sichergehen möchte. Kleine diskrete Toys wie etwa ein Mini-Vibrator oder ein kleinerer Dildo können ohne Probleme im Handgepäck transportiert werden.

Schwierigkeiten beim Transport von Sextoys können eventuell eintreten, wenn die Spielzeuge nicht aus einem leichten Material wie Silikon sind. Unter Umständen werden Sextoys nicht nur wegen ihrer Größe, sondern ebenso wegen ihres Materials als Waffe beanstandet. Dies gilt vor allem für Toys, welche aus Metall hergestellt wurden. Deklariert das Flughafenpersonal Sextoys aus Metall als Waffe, kann der kleine Freudenbringer konfisziert werden. Als Waffe werden dennoch nicht nur Toys aus Metall oder einer zweideutigen Form eingestuft. Werden im Handgepäck Toys transportiert, welche ihrem Charakter nach als Waffe deklariert werden können, können unter Umständen ebenfalls Probleme eintreten. Sextoys mit einem waffenähnlichen Charakter sind zum Beispiel Handschellen, Knebel oder Peitschen. Da diese Spielzeuge die Handlungsfähigkeit des Gegenübers einschränken, sind sie zwar nicht vollständig verboten. Dennoch dürfen sie nur im Aufgabegepäck transportiert werden.

Sextoys im Urlaub - in diesen Ländern sind sie verboten

Sextoys im Handgepäck

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Sextoys im Handgepäck zu transportieren. Batterie- und akkubetriebene Modelle wie etwa Vibratoren müssen sogar laut Vorschrift im Handgepäck mitgeführt werden. Ist das Sextoy mit einer Lithiumbatterie bis zu 2 g Lithium versehen und bringt diese eine maximale Leistung von 100 Wh Leistung, darf dieses in das Handgepäck. Dasselbe gilt für Spielzeug mit einem eingebauten Akku. Batterie- und akkubetriebene Toys gehören unbedingt ins Handgepäck. Eine andere Regelung existiert allerdings bei Alkali-Mangan-Batterien. Jede Fluggesellschaft besitzt andere Vorschriften in Bezug auf Geräte mit Alkali-Mangan-Batterien. Die notwendigen Informationen über die unterschiedlichen Regelungen stellt die Fluggesellschaft zur Verfügung.

Das verfügbare Informationsmaterial listet sämtliche elektronische Geräte auf, welche unbedingt ins Handgepäck und welche bei Bedarf ins Aufgabegepäck gehören. Beispielsweise muss ein Vibrator mit wiederaufladbarem Akku in das Handgepäck, da für ihn dieselben Regelungen wie für eine Powerbank gelten. Diese Geräte werden in der Regel mit Lithium-Akkus versehen. Werden diese einer Reibung oder Beschädigung ausgesetzt, können sich die Akkus selbst entzünden. Die Reibung oder Beschädigung kann meist nur durch den Transport im Handgepäck verhindert werden.

Geräte, aus welchen die Batterien entnommen werden können, können sowohl im Hand- wie Aufgabegepäck transportiert werden. Kommen auch die Batterien mit ins Gepäck, ist für die Mitnahme die Art der Batterie entscheidend. Während Lithium-Batterien mitgenommen werden, existiert ein umfassendes Verbot für Alkali-Mangan-Batterien wie beispielsweise Typ AA oder AAA im Aufgabegepäck. Das Verbot gilt selbst, wenn die Batterien aus dem Gerät entfernt werden. Möchten die Reisenden auf Nummer sichergehen, sollten Batterien immer im Handgepäck verstaut werden. Das Informationsmaterial der Fluglinien informiert dabei, wie viele Batterien im Flugzeug transportiert werden dürfen. Viele Fluggesellschaften beschränken die Mitnahme von Ersatzbatterien auf zwei Stück. Sexspielzeug ohne Batterien hingegen darf ohne Probleme sowohl Hand- wie Aufgabegepäck mitgenommen werden. Dies sind unter anderem Dildos und Liebeskugeln.

Zusätzlich zur Vorschrift, welches Toy im Handgepäck transportiert werden darf oder nicht, sollten Reisende die kleinen Freudenbringer nicht unverpackt mitnehmen. Wird das Toy mit dem Handgepäck ins Flugzeug genommen, sollte es zuvor gut verpackt werden. Am besten eignet sich ein unsichtbarer Zip-Beutel. Dieser schützt das Toy nicht nur vor Schmutz und dem direkten Fingerkontakt durch das Flughafenpersonal. Ebenfalls hilft der Beutel bei einer eventuellen Gepäckkontrolle. Müssen die Reisenden ihr Handgepäck dem Flughafenpersonal vorzeigen, sieht dieses aufgrund des durchsichtigen Beutels sofort, um was es sich handelt. Wird das Toy im Aufgabegepäck mitgenommen, sollte die Verpackung ebenso nicht fehlen. Auch hier eignet sich ein Beutel oder eine Kosmetiktasche am besten. Besitzen die Reisenden eigene Verpackungstaschen für ihre Toys, können diese auch verwendet werden. Bei besonders empfindlichen Sextoys sollte ergänzend darauf geachtet werden, sie zusätzlich zu polstern. Dies gilt für das Aufgabegepäck wie Handgepäck. Beispielsweise eignen sich als Polster andere Kleidungsstücke wie ein Schal, wenn kein gesondertes Verpackungs- bzw. Polstermaterial mitgenommen werden möchte.

Ausnahmen für Flüge

Obwohl zahlreiche Sextoys im Handgepäck transportiert werden dürfen, gilt dies nicht für jedes Spielzeug. Im Handgepäck sind lediglich Toys in kleiner Form erlaubt. Größeres Spielzeug wie etwa größere Vibratoren oder Dildos können als potenzielle Waffe angesehen werden. Je nach Land und Fluglinie müssen somit selbst Toys, welche in der Theorie im Handgepäck transportiert werden dürfen, nur im Aufgabegepäck transportiert werden.

Bezüglich Flüge gibt es nicht nur eine eigene Regelung für die Länge oder Beschaffenheit von Sextoys. Zahlreiche Personen benutzen ihr Spielzeug in Kombination mit Gleitgel und möchten auf dieses auch im Urlaub nicht verzichten. Dennoch darf nicht jedes Gleitgel mitgenommen werden. Im Handgepäck sind lediglich Gleitgelbehälter bis zu einer Größe von maximal 100 ml erlaubt. Diese müssen zudem in einem 1-Liter-Zip-Beutel verstaut werden. Gleitmittel in höheren Mengen müssen somit entweder in mehreren kleinen Flaschen unterteil oder im Koffer transportiert werden. Es empfiehlt sich, das Gleitgel auch im Koffer gut zu verpacken, falls es auslaufen sollte. Wird das Gleitmittel in einer Dosis von 100 ml im Handgepäck verstaut, gilt dies ergänzend zur Vorschrift, dass maximal 10 x 100 ml Behälter transportiert werden dürfen. Somit müssen Reisende genau darauf achten, wie viele Flüssigkeiten sie im Handgepäck verwahren.

Benötigt das Spielzeug Batterien, können diese ebenso im Aufgabegepäck verstaut werden. Die Batterien sollten vor der Reise aus dem Spielzeug genommen werden, damit sich das Gerät während des Fluges nicht selbst einschaltet. Ansonsten kann es passieren, dass Aufregung auf dem Kofferband oder in der Flugzeugkabine eintritt. Besitzt das Toy eine Tastensperre, sollte diese ergänzend aktiviert werden. Vor allem akkubetriebene Toys verfügen häufig über diese Sperre. Außerdem hilft es, den Einschaltknopf gut zu sichern. Geht das Spielzeug bei der Kontrolle am Flughafen los, kann das Flughafenpersonal unter Umständen panisch reagieren. Um den eigenen Flug somit nicht unnötig zu verzögern oder fälschlicherweise am Flughafen festgehalten zu werden, sollte deshalb immer darauf geachtet werden, dass batterie- und akkubetriebenes Spielzeug ausgeschalten und für den Gebrauch deaktiviert ist.

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